Stellungnahme der Föderation Türkischer Elternvereine in Niedersachsen FÖTEV-NDS zum Runderlass des MK „Schulische Förderung von Deutsch als Bildungssprache”

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Möglichkeit der Stellungnahme zum o.g. Entwurf.
Grundsätzlich ist es wertzuschätzen und zu begrüßen, dass Deutsch als Bildungssprache ohne Zielgruppe eingegrenzt wird. Zudem begrüßen wir auch, dass mit dem Erlass auf den individuellen Sprachstand eines Schüler/s abgestellt wird und nicht auf seine bisherige Dauer im Bildungssystem. Ferner würdigen
wir auch den Versuch, neu zugewanderte Schüler*innen inklusiv in die Verantwortung der Schulen und der Klassenleitungen und sofort in bestehende Klassengemeinschaften zu integrieren. Verantwortlichen Schulen wird es auch mit diesem Erlass gelingen, sinnvolle Fördermaßnahmen für ihre comprar winstrol Schüler zu finden. Jedoch möchten wir auf einige, aus unserer Sicht wichtige Punkte, hinweisen: Wir sehen im „Wegfall der Sprachlernklassen“ eine Gefahr für neu nach Deutschland zugewanderte Kinder und Jugendliche ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen. (s. MK. RdErl vom 01.07.2014) und deren Integration, da im ungünstigsten Fall aufgrund von Lehrermangel und Minderversorgung keine Lehrerstunden für die Konzepte der Sprachförderstunden zur Verfügung gestellt werden könnten (s. Entwurf Punkt 3….Allgemein bildende Schulen erhalten …., zusätzliche Lehrkräftestunden zur Förderung in Deutsch als Zweitsprache, sofern genügend Lehrkräftestunden zur Verfügung stehen..“. Es werden keine festen Ressourcen zur Verfügung gestellt. Dies ist eine äußerst ungünstige Ausgangslage. In diesem Fall könnte eine Konkurrenz der Deutsch-Förderung mit der Pflichtstundentafel entstehen und die Förderung könnte hiervon behindert werden, da davon auszugehen ist, dass neu zugewanderte Schüler*innen oft in den schon sehr aufgefüllten und belasteten Schulen landen (u.a. auch eine Ergebnis
der Dreigliedrigkeit unseres Schulsystems).

Zwar wird der Integrationsanspruch im Erlass ausdrücklich hervorgehoben, jedoch wird nicht darauf eingegangen, dass Migrantinnen überproportional nicht das Gymnasium besuchen. Zumal eine Diagnosephase im Erlass nicht vorgesehen ist. Hier sollte unbedingt eine dem kommunalen Schnitt angepasste Quote für die Zuweisung neu zugewanderter Schüler*innen in die Schulformen eingeführt werden.

Das würde bedeuten, dass z.B. für die LHH entsprechend dem
Elternwillen entsprechend ca 50% das Gymnasium besuchen würden.
Im Erlass fehlt darüber hinaus ein Punkt, dass Schulen mit besonderen Herausforderungen und / oder hohem Anteil mit Schüler*innen mit Sprachdefiziten bzw. neuzugewanderten Schüler*innen und Armut zusätzliche Förderstunden / Sozialarbeiter beantragen können.


Aus unserer Sicht fehlen im Erlass auch Hinweise für die Einbeziehung der Eltern, bzw. die Wichtigkeit der Elternarbeit, um sie frühzeitig zu informieren und zu sensibilisieren. Schwierig scheint uns an der Umsetzung der Fördergruppen nach Niveau die Organisation innerhalb der Stundenpläne der Schulen / Jahrgänge. Jede/r Schülerin hat einen anderen Stundenplan und muss laut neuem Erlass in Sport, Kunst etc. bewertet werden. Da ist eine stundenplanerische Organisation von ihr/ihm zustehenden 15 Stunden Sprachförderung fast ausgeschlossen – und damit auch systematischer Spracherwerb gerade am Anfang fast nicht vorstellbar. Hier möchten wir darauf hinweisen, dass im noch derzeit gültigen Erlass 30 Stunden garantiert sind und eine Eingliederung in die Regelklasse nach sechs Wochen vorgesehen ist mit der Teilnahme an abschlussrelevanten Fächern wie Mathe oder Englisch – auch unterjährig jederzeit umsetzbar. Wir erkennen den Ansatz der Inklusion an, aber glauben, dass es in dieser Form so nicht gewährleistet werden könnte, u.a. weil es stundenplanerisch schwer umsetzbar wäre, die Förderung und der Notenschutz nicht garantiert ist und eine Diagnosephase nicht vorgesehen. Zudem ist eine Elternberatung und –einbindung nicht ausdrücklich vorgesehen.

Darüber hinaus fehlt im Erlass eine Evaluationspflicht – ein Nachweis, dass die geplanten Fördermaßnahmen geeignet sind und wirken.

Zusammenfassend halten wir fest, dass es sich aus den oben genannten Gründen insgesamt um eine Schlechterstellung der neu zugewanderten Schüler*innen handelt.

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